Auch bei Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, in welcher der Anleger selbst wohnt, kann die private Altersvorsorge hilfreich sein, allerdings in der Regel erst nach einer längeren Ansparphase. Ein Anspruch auf Entnahme (Auszahlung) besteht nur für gefördertes Altersvorsorgevermögen, aber nicht für Vermögen aus Altverträgen, wie zum Beispiel bei bereits bestehenden Lebensversicherungen beziehungsweise über die Fördergrenzen hinaus angespartes Vermögen.
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