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Krankenversicherung der Rentner (KVDR)
Nachdem Sie sich über die Rentenleistungen, die von der BfA gezahlt werden, informiert haben, sollten Sie noch wissen, dass die BfA auch Leistungen für den Krankenund Pflegeversicherungsschutz des Rentners gewährt. Sie trägt die Hälfte der aus der Rente zu bemessenden Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung, wenn der Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, oder zahlt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung sowie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflegeversicherung, wenn der Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist.
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