Sie befinden sich hier: Startseite > Versicherung >Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
Kündigung durch Versicherungsnehmer, ordentliche
Der Versicherungsnehmer (VN) kann den Vertrag jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres ganz oder teilweise kündigen. Bei Ratenzahlung kann die Kündigung auch zum Ende eines Ratenzahlungsabschnitts erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Lebensversicherung einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Versicherer hat kein ordentliches Kündigungsrecht.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.