Die Landesversicherungsanstalten (LVA) waren Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerker, Gewerbetreibenden.
Die LVA gewährten gesetzliche Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Die LVA waren landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Behörden mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die LVA wurden erstmals 1892 als Versicherungsanstalten ( 1918 31 Versicherungsanstalten ) errichtet; bis 30. September 2005 bestanden 22 regional zuständige LVA.
Ab 1. Oktober 2005 wurde die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt. Die Landesversicherungsanstalten sind nun als Regionalebene Teil der neuen Organisation Deutsche Rentenversicherung; sie bleiben allerdings selbständige Träger.
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