Anzeige
Fremdworte und ihre Bedeutung - Fremdwörter
STARTSEITE | BUECHER | RUBRIK VERSICHERUNG | FREMDWORT DER WOCHE | FREMDWORT VIDEO | PARTNERSEITEN
     
  Rubriken
SOFORTKREDIT OHNE SCHUFANeu auf fremdwort.de
Fremdwort der Woche!Neu auf fremdwort.de
Partnerseiten!Neu auf fremdwort.de

A
Ablaufleistung
Abrechnungsverband
Aequivalenzprinzip
Aktienfonds
Aktueller rentenwert
Altersrente fuer frauen
Altersrente fuer langjaehrig versicherte
Altersrente fuer schwerbehinderte berufs oder erwerbsunfaehige
Altersrente wegen arbeitslosigkeit oder nach altersteilzeitarbeit
Alterssicherung der landwirte
Altersvermoegensergaenzungsgesetz
Altersvermoegensgesetz
Altersversorgung private
Altersvorsorge betriebliche
Altersvorsorge private
Angestellte arbeiter
Anlageformen beguenstige
Anlageverfahren kapitaldeckungsverfahren
Anrechnungszeiten
Anzeigepflicht vorvertragliche
Arbeitseinkommen
Arbeitsentgelt
Arbeitslosigkeit
Arbeitsunfaehigkeit
Arbeitsunfall
Aufschubzeit
Avb
B
Bafin
Balkone
Bankschliessfach
Bargeld
Bauartklasse
Bauherr
Baupreisindex
Bav
Beendigung des versicherungsschutzes
Beguenstigte personen
Beispielrechnungen
Beitragsanpassung
Beitragsanpassungsklausel
Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrundlage
Beitragsbemessungsgrundlage ein zwoelftel der
Beitragsberechnung hausratversicherung
Beitragsberechnung wohngebaeude
Beitragserhoehung
Beitragsfreie zeiten
Beitragsfreistellung
Beitragsgeminderte zeiten
Beitragsleistung
Beitragspflichtiges entgelt
Beitragsrueckgewaehr
Beitragssatz
Beitragszahler
Beitragszahlung laufend
Beitragszahlung laufende
Beitragszahlungsdauer
Beitragszeiten
Beitragszuschuss
Belegungsfaehiger gesamtzeitraum
Berechnungsfaktor 200
Berechtigter
Bergungskosten
Beruecksichtigungszeiten
Berufliche arbeitsgeraete
Berufliche raeume
Berufsausbildung
Berufsgenossenschaft
Berufskrankheit
Berufsunfaehigkeit
Berufsunfaehigkeits zusatzversicherung
Berufsunfaehigkeitsrente
Berufsunfaehigkeitszusatzversicherung
Beschaeftigte geringfuegig
Beschaeftigte versicherungspflichtige
Beschaeftigung versicherungspflichtige
Besitzer
Besteuerung
Besteuerung von renten
Bestimmungsgemaesser herd
Bestimmungswidriger wasseraustritt
Betriebliche altersversorgung
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsschaden
Bewachungskosten
Bewegungskosten
Bezugsgroesse
Bezugsrecht
Bindefrist
Blitzschlag
Bodenraeume
Boote
Brand
Briefmarken
Bruchschaden
Buergerliches gesetzbuch
Bundesanstalt fuer finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesbahn versicherungsanstalt
Bundesknappschaft
Bundesversicherungsanstalt fuer angestellte
D
Deckungskapital
Deckungsstock
Direktgutschrift
Direktversicherung
Drei saeulen system
Drei schichten modell
Durchschnittsbeitrag
Durchschnittsentgelt durchschnittsverdienst
Durchschnittsverdiener
Dynamik dynamisierung automatische anpassung
E
Eckrentner
Entgeltpunkt
Ersatzzeiten
Ertragsanteil
Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsunfaehigkeit
Erwerbsunfaehigkeitsrente
Erziehung mehrerer kinder
Erziehungsrente
F
Foerderungsberechtigter
Fortfuehrung beitragsfreie
Freibetrag rente wegen berufsunfaehigkeit
Freibetrag waisenrenten nach vollendung des 18 lebensjahres
Freibetrag witwen witwerrente
Freistellungsauftrag
Freiwillige versicherung
Freiwilliger beitrag
Fremdrenten
G
Gehaltsumwandlung
Geldwaeschegesetz
Generationenvertrag
Geringfuegige beschaeftigung
Geringverdienergrenze
Gesamtleistungsbewertung
Gesamtzeitraum belegungsfaehiger
Gesetzliche rentenversicherung
Gesundheitspruefung
Gewinnanteile ueberschussanteile
H
Halbjahresmethode
Halbwaisenrente
Handwerksrolle
Hauptversicherung
Hausgewerbetreibende
Haushaltshilfe
Hinterbliebenen zusatzversicherung
Hinterbliebenenrente
Hinzuverdienstgrenzen
Hinzuverdienstgrenzen fuer die regelaltersrente
Hinzuverdienstgrenzen fuer rente wegen berufsunfaehigkeit
Hinzuverdienstgrenzen fuer rente wegen erwerbsunfaehigkeit
Hinzuverdienstgrenzen fuer waisenrente
Hinzuverdienstgrenzen fuer witwen witwerrente
Hoechstbeitrag
I
Invalidenversicherung
K
Kalenderjahrmethode
Kapitaldeckungsverfahren
Kapitalentnahme fuer wohneigentum
Kapitalertragsteuer
Kapitalwahlrecht
Kindererziehungszeit
Kontenklaerung
Krankengeld
Krankenkassen
Krankenversicherung der rentner
Kuendigung durch versicherer ausserordentliche
Kuendigung durch versicherungsnehmer ordentliche
Kuenstlersozialkasse
Kvdr
L
Landesversicherungsanstalt
Leibrente
Lohnabzugsverfahren
Lohnersatzleistung
Lohnfortzahlung
M
Mindestbeitrag
Mindesteigenbeitrag
Mindestrente
Mischfonds
O
Obliegenheiten
P
Pauschalbeitraege
Pflege nicht erwerbsmaessig
Pflegebeduerftigkeit
Pflegerenten zusatzversicherung
Pflegerentenversicherung selbststaendige
Pflegeversicherung
Pflichtbeitraege
Pflichtversicherung selbststaendiger
Private altersversorgung
Punktesystem
R
Ratenzuschlag
Rechnungszins rechnungszinsfuss
Regelaltersrente
Regelbeitrag
Rehabilitation
Rendite
Rente aufgeschobene
Rente dynamische
Rente wegen alters
Rente wegen erwerbsminderung
Rente wegen todes
Rentenabschlag
Rentenartfaktor
Rentenauskunft
Rentenbescheid
Rentenfonds
Rentenformel
Rentengarantiezeit
Rentenrechtliche zeiten
Rententest
Rentenversicherung
Rentenversicherung fondsgebundene
Rentenversicherung gesetzliche
Rentenversicherung private
Rentenversicherungstraeger
Rentenwert aktueller
Risikopruefung
Risikozuschlag
Rueckkauf
Rueckkaufswert
Rueckstellung
Ruecktritt des versicherers
Ruecktrittsrecht des versicherungsnehmers
S
Schlussgewinnanteil schlussueberschuss
Schulbesuch und studium
Schwangerschaft mutterschaft
Schwankungsreserve
Sofortrente
Solidaritaetsprinzip
Sonderausgabenabzug
Sozialgesetzbuch
Sozialversicherung
Sterbetafel
Sterbewahrscheinlichkeit
Steuerersparnis
Steuerersparnis durch beitraege
Steuerliche foerderung
T
Tarif
Teilrente
U
Ueberschussanteile
Uebertragung
Umlageverfahren
Unterjaehrige zahlungsweise
Unwiderrufliches bezugsrecht
V
Vag
Verbraucherinformationen
Verdienst geringfuegiger
Vererbung
Versichertenrente
Versicherungen
Versicherungskarte
Versicherungskonto
Versicherungsverlauf
Versorgungsausgleich
Versorgungskapital
Versorgungsluecke
Versorgungswerke berufsstaendische
Versorgungsziel
Vertrauensschutz
Vollwaisenrente
W
Waisenrente
Wartezeiten
Wehr und zivildienst
Witwen witwerrente grosse
Witwen witwerrente kleine
Z
Zeiten beitragsfreie
Zeiten beitragsgeminderte
Zeiten rentenrechtliche
Zertifizierung
Zertifizierungskriterien
Zugangsfaktor
Zulage
Zurechnungszeit
Sie befinden sich hier: Startseite > Versicherung >Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in §§ 3 ff. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für Arbeiter und Angestellte seit 1994 einheitlich geregelt. Vor diesem Zeitpunkt fanden sich die entsprechenden Regelungen in § 616 Abs. 2 BGB, dem Lohnfortzahlungsgesetz und Sonderregeln.

1. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

a) Krankheit und Mitteilungspflicht

Krankheit ist eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine Heilbehandlung erforderlich macht und/oder zur Arbeitsunfähigkeit führt, wobei Art und Ursache unerheblich sind.
Der Arbeitnehmer muss die Erkrankung seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

b) Nachweis durch ärztliches Attest

Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss der Arbeitnehmer spätestens am 4. Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Dies kann der Arbeitgeber aber auch schon vom ersten Krankheitstag an verlangen. 
Die Auswahl des Arztes ist ganz allein Sache des Arbeitnehmers.

Achtung:
Macht ein Arbeitnehmer blau, um schwarz zu arbeiten, hat der Arbeitgeber das Recht, ihn durch einen Detektiv beobachten zu lassen die Kosten als Schadensersatz zu verlangen, wenn der Vorwurf zutrifft. 
c) Kein Verschulden des Arbeitnehmers hinsichtlich der Krankheit

Der Arbeitnehmer darf die Krankheit nicht verschuldet haben. 

- Überquert der Arbeitnehmer leichtfertig die Straße, liegt ein Verschulden vor, dagegen noch nicht bei einem geringfügigen Überschreiten der Geschwindigkeit. Wer unangeschnallt Auto fährt und deshalb bei einem Unfall Verletzungen erleidet, hat die Krankheit verschuldet.

- Ein legaler Abbruch der Schwangerschaft kommt einer unverschuldeten Krankheit gleich. 

- Ist dagegen ein Arbeitnehmer infolge einer Organspende arbeitsunfähig, so hat er dies nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts verschuldet.

- Betreibt der Arbeitnehmer Sport, so ist die Rechtsprechung großzügig: Fußball, Drachenfliegen, Amateurboxen und Fingerhakeln sind solange zulässig, wie die dafür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.

2. Leistungen des Arbeitgebers

Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, ist während der Dauer von sechs Wochen derjenige Betrag fortzuzahlen, den der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung verdient hätte. Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 Prozent des Arbeitsentgeltes. Allerdings ist das für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt hiervon ausgenommen. 

Erkrankt der Arbeitnehmer mehrmals, entsteht der Anspruch jeweils neu. Beruht die erneute Arbeitsunfähigkeit allerdings auf demselben Grundleiden, ist der Anspruch erst wieder gegeben, wenn der Arbeitnehmer seit der letzten Erkrankung sechs Monate ununterbrochen gearbeitet hat oder wenn im Zeitpunkt der neuen Erkrankung bereits ein Jahr seit dem letzten Fall der Entgeltfortzahlung vergangen ist.

3. Kleinunternehmen

Beschäftigt ein Unternehmer nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer, so sieht § 10 des insoweit weitergeltenden Lohnfortzahlungsgesetzes eine Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 80 Prozent des fortzuzahlenden Entgelts vor. So soll die erhebliche wirtschaftliche Belastung ausgeglichen werden.


Impressum
© 2007 ff. ReeseOnline!
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur Orientierung.

www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.

Anzeige