Pro Vertrag darf - auch nach Abzug des Dauernachlasses - kein geringerer Betrag als der Mindestbeitrag vereinbart werden. Hinzu kommt ein evtl. Ratenzuschlag und die gesetzliche Versicherungsteuer. Der Mindestbeitrag ist erforderlich, damit neben dem Risikobeitrag ein genügend großer Anteil zur Deckung der Verwaltungskosten verbleibt. Sofern nichts anderes angegeben ist, beträgt der Mindestbeitrag pro Vertrag ( bei der Geschäftsversicherung und bei der Gebäudeversicherung jeweils einschl. Glasversicherung): 100 EUR zuzügl. V-Steuer bei jährlicher Zahlungsweise 50 EUR zuzügl. V-Steuer bei ½-jährlicher Zahlungsweise 25 EUR zuzügl. V-Steuer bei ¼-jährlicher Zahlungsweise
Ausnahme: Wird mit einer Geschäftsversicherung auch eine Elektronik-Pauschal und/oder Werkverkehrs-Pauschalversicherung abgeschlossen, beträgt der Mindestbeitrag für die Geschäftsversicherung 75,00 EUR zuzügl. V-Steuer bei jährlicher Zahlungsweise 37,50 EUR zuzügl. V-Steuer bei ½-jährlicher Zahlungsweise 18,75 EUR zuzügl. V-Steuer bei ¼-jährlicher Zahlungsweise
|