| Eine Mindestrente gibt es nicht, allerdings Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt in Form einer Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor dem 1. Januar 1992, denen niedrige Arbeitsverdienste zugrunde liegen. Das sind Arbeitsverdienste, die im Durchschnitt unter 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten liegen. Grundvoraussetzung ist, dass insgesamt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Beitragszeiten - auch freiwillige -, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege) vorhanden sind. Weitere Voraussetzung: Der Durchschnittswert aus allen Pflichtbeiträgen bis zum Rentenbeginn liegt unter 0,75 Entgeltpunkten. Ist das der Fall, wird der monatliche Durchschnittswert aus den Pflichtbeiträgen vor 1992 auf das 1,5-fache erhöht, jedoch auf höchstens 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten (= 0,0625 Entgeltpunkte) monatlich. Die auf diese Weise ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen die Rente.
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