Soweit Jahresbeiträge vereinbart sind, kann der Beitrag aufgrund besonderer Vereinbarung auch in Raten, z.B. viertel- oder halbjährlich, gezahlt werden.
Aufgrund der erhöhten Verwaltungsarbeit und des entgangenen Zinsgewinns wird in diesen Fällen ein Ratenzuschlag erhoben.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.