Der Rechnungszins ist der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Grunde gelegte Zinsfuß. Bei der Beitragskalkulation geht der Versicherer davon aus, dass die Beitragsanteile, die für die Kapitalanlage bestimmt sind, sich durch Anlagevarianten verzinsen. Die so erwirtschafteten Erträge sind Bestandteil der Versicherungsleistung. Je höher der Rechnungszins, desto höher die Leistung bei gleich hohen Beiträgen. Der Höchstrechnungszinsfuß wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) in Anlehnung an den Zinssatz von Staatsanleihen und unter Einhaltung bestimmter Obergrenzen festgelegt und beträgt 2,75 Prozent (Stand: August 2006).
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