Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern ist auch Träger von Rehabilitationsmaßnahmen.
Hierzu gehören in erster Linie medizinische und berufsfördernde Leistungen, die den Zweck haben, kranke und behinderte Versicherte soweit zu fördern, dass sie wieder oder erstmals am Erwerbsleben teilnehmen können. Reha-Leistungen haben Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung. Zu den medizinischen Leistungen gehören stationäre Heilbehandlungen in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationäre und ambulante Maßnahmen. Berufsfördernde Leistungen haben das Ziel, den Versicherten möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Hierzu steht ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der vor allem die Fortbildung, Ausbildung und Umschulung auf einen neuen Beruf beinhaltet.
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