Grundschema: innerhalb der Anschubzeit (Ansparzeit) wird durch einmalige oder laufende Beitragszahlung der erforderliche Kapitalbarwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Aus diesem Kapitalbarwert setzt zum Vertragsablauf entweder die Rentenzahlung ein oder der Versicherte wählt die einmalige Kapitalabfindung (falls diese Möglichkeit vertraglich eingeräumt wird).
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