Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem für den Rentenberechtigten der Rentenanspruch dem Grunde und der Höhe nach verbindlich festgestellt wird. Der Rentner kann sich auf die Richtigkeit der darin getroffenen Feststellungen verlassen. Ein Rentenbescheid darf deshalb nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zuungunsten des Rentners abgeändert oder aufgehoben werden. Ist der Rentner mit den im Bescheid getroffenen Feststellungen nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch einlegen.
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