Das Berechnungsverfahren für die individuelle Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei der Grundsatz der lohn- uind beitragsbezogenen Rente gilt: Die Rentenhöhe richtet sich vor allem nach dem Arbeitsentgelt während des Versicherungs- bzw. Erwerbslebens.
Dabei spiegelt die Zahl der persönlichen Entgeltpunkte wider, in welchem Umfang der Einzelne versichert war. Das jährlich erzielte Arbeitsentgelt wird in Entgeltpunkte umgewandelt, indem es durch das Durchschnittsentgelt im gleichen Jahr geteilt wird. Wer in einem Kalenderjahr genausoviel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Über den Rentenartfaktor kommt zum Ausdruck, ob es sich um eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs-, (Vollrenten, Faktor= 100%), Witwen- oder Waisenrente (Faktor= 60%) handelt. Der aktuelle Rentenwert ist ein bestimmter Geldbetrag. Er entspricht der Monatsrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beiträge erhält, und wird regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung angepasst.
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