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Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Bestandteil der Sozialversicherung. Sie umfasst die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Die GRV war und ist bisher die tragende Säule der Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt im sogen. Umlageverfahren. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom versicherungspflichtigen Bruttoverdienst/Arbeitseinkommen der Versichertengemeinschaft und vom Beitragssatz. Aktuell gilt ein Beitragssatz in Höhe von 19,8% (Stand: August 2006). Der Beitrag ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
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