Eine weit verbreitete Form der zusätzlichen Altersversorgung.
Fast alle Lebensversicherungsgesellschaften bieten heute kapitalgedeckte private Rentenversicherungen zur zusätzlichen Altersvorsorge an. Die Höhe der zu erwartenden Rente richtet sich nach dem eingezahlten Betrag beziehungsweise der vereinbarten Versicherungssumme. Auch Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten zu Beginn der Rente spielen eine Rolle.
Es gibt die sofort beginnende Rente, bei der beispielsweise aus einer fälligen Kapitallebensversicherung ein Einmalbetrag in die private Rentenversicherung eingezahlt wird, und die aufgeschobene Rente. Hierbei erwirbt der Versicherte über laufende Einzahlungen Rentenansprüche für die Zukunft. Seit 1. Januar 2002 haben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge.
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