| BWL: Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (Gewinn schmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.Durch die Zahlung seiner Beiträge erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf eine eventuelle Versicherungsleistung. Diese Leistung wird von dem Versicherungsunternehmen während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Damit das Versicherungsunternehmen die garantierten Leistungen auch erbringen kann, muss es Deckungsrückstellungen bilden. Bei älteren versicherten Personen ist das Sterblichkeitsrisiko höher als bei jüngeren Personen. Demzufolge stellt der Versicherer, die nicht für die Risikodeckung von Sterbefall Leistungen benötigten Beitragsanteile, als Deckungsrückstellung zurück. Diese Deckungsrückstellungen werden von dem Versicherer auf dem Kapitalmarkt, so rentabel wie möglich angelegt. Das Versicherungsunternehmen hat strenge, vom Gesetzgeber vorgegebene, Vorschriften zu beachten, damit das Unternehmen auch langfristig die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.
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