Sie befinden sich hier: Startseite > Versicherung >Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss
Der Schlussgewinnanteil ist der Gewinnanteil, welcher nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Ausnahme: bei Rückkauf und im Todesfall fallen nach einer gewissen Wartezeit Schlussgewinnanteile an.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.