Das SGB soll das in D geltende Sozialrecht in einem Gesetzbuch zusammenfassen. Es besteht derzeit aus zwölf Teilen (Büchern). SGB I: Allgemeiner Teil, sozialrechtliche Grundpositionen (seit 1976 in Kraft). SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende. SGB III: Arbeitsförderung. SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (seit 1977 in Kraft). SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (seit 1989 in Kraft). SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung (seit 1992 in Kraft). SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung. SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe. SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (seit 1981 in Kraft). SGB XI: Soziale Pflegeversicherung. SGB XII: Sozialhilfe.
Die Bücher II und XII sind mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1.1.2005 Bestandteil des SGB.
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