Sozialversicherungen sind Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Die Sozialversicherung soll die Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei Arbeitslosigkeit schützen. Die Sozialversicherung umfasst in Deutschland verschiedene Versicherungen, die man auch "Pflichtversicherungen" nennt. Dies sind die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung. Jeder, der arbeitet, muss monatlich einen bestimmten Betrag, der von seinem Einkommen abhängig ist, in diese Versicherungen einzahlen. Einen weiteren Anteil zahlen die Arbeitgeber. Deren Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der der Arbeitnehmer. Ein Sonderfall ist die Unfallversicherung. Die muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten alleine zahlen. Hinter der Sozialversicherung steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer dem Einzelnen hilft, wenn er in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist. Beamte und Beamtinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sind nach einem besonderen Versorgungsrecht abgesichert. In Deutschland gab es übrigens früher als in anderen Ländern die ersten Sozialversicherungen: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden- und Altersversicherung.
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