Versicherte können seit 1992, sofern eine Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit vorliegt, eine Teilrente beziehen und dadurch früher in den Ruhestand gehen. Eine Teil der zustehenden Altersrente kann in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig darf weiterhin in bestimmten Grenzen, die deutlich höher liegen als bei der Vollrente, hinzuverdient werden. Die Teilrente kann in Höhe von einem Drittel, der Hälöfte oder zwei Drittel der vollen Altersrente bezogen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.