ein Finanzierungssystem, bei dem die durch Beiträge aufgebrachten Mittel sogleich in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen umgelegt werden. Bei der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung wird das Verfahren in der Weise angewandt, die von den Versicherungspflichtigen zu zahlenden Beiträge so zu bemessen, dass sie die innerhalb eines betreffenden Zeitraums anfallenden Ausgaben decken.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet Umlageverfahren, dass die Beitragszahler nicht einen Kapitalbestand für ihre eigene Rente aufbauen wie beim Kapitaldeckungsverfahren, sondern die Bezüge der aktuellen Rentenbezieher finanzieren. Sie erwerben nur einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente.
Alle Angaben ohne Gewähr! Irrtümer vorbehalten. Alle genannten Markennamen sind eingetragene Warenzeichen Ihrer Eigentümer. Nicht alle Abbildungen stellen das angebotene Produkt zwingend dar. Sie dienen zur Visualisierung der Beschreibung oder zur
Orientierung.
www.fremdwort.de Rubrik Versicherungen ist Ihr online Buch um Themen rund um Versicherungen nachzusehen. Literatur und Lexikon für Versicherungen, deren Bedeutung, Erklärungen und Fachbegriff. Sie sind herzlich willkommen dieses online Buch zu besuchen. Ein eBook Buch der Lexikon Bücher. Bücher bilden, www.fremdwort.de auch.