Von einer unterjährigen Zahlungsweise spricht man dann, wenn der Versicherungsbeitrag in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten gezahlt wird.
Da es sich in den meisten Fällen bei den Kfz-Versicherungsbeiträgen um Jahresbeiträge handelt, welche somit an sich auf einmal gezahlt werden müßten, berechnen die Versicherungsunternehmen regelmäßig Aufschläge, sofern der Versicherungsnehmer eine unterjährige Zahlungsweise in Anspruch nehmen möchte, um zum Beispiel einen dadurch anfallenden, erhöhten Verwaltungsaufwand auszugleichen.
Aus diesem Grund werden diese Aufschläge auch Ratenzuschlag, Teilzahlungszuschlag oder Beitragszuschlag genannt.
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