Rentenrechtliche Zeiten sind sämtliche Zeiten, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung des Rentenanspruchs oder bei der Berechnung der Höhe der Rente von Bedeutung sind. Sie können sowohl Anspruch begründend als auch Anspruch erhöhend sein. Rentenrechtliche Zeiten sind: Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Beitrag geminderte Zeiten und Berücksichtigungszeiten.
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