Agenturware

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Agenturware

Definition, Bedeutung

Bei Agenturwaren werden die Waren ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung versteigert bzw. verkauft. Es sind auschließlich vermittelte Waren und nicht aus eigener Herstellung oder dem eigenen Warenbestand.

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(Definition ergänzt von Xenia am 18.02.2019)

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Begriffe mit Agenturware

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