Anknüpfung

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Anknüpfung

Definition, Bedeutung

  • Anknüpfung ist im Internationalen Privatrecht (IPR) die Bezeichnung für die Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anknüpfung' trennt man wie folgt:

  • An|knüp|fung
(Definition ergänzt von Gian am 14.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Begriffe mit Anknüpfung

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