Anknüpfung
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Anknüpfung
Definition, Bedeutung
- Anknüpfung ist im Internationalen Privatrecht (IPR) die Bezeichnung für die Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Anknüpfung' trennt man wie folgt:
- An|knüp|fung
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