fahrlässig
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fahrlässig
Definition, Bedeutung
- aus Leichtsinn unaufmerksam, unbesonnen und unvorsichtig; fahrlässig handeln; jmdn. fahrlässig tten
- deutsches Zivilrecht: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassend
- sorglos, unbedacht
- Strafrecht: unbeabsichtigte Art und Weise einer strafbaren Handlung oder Unterlassung bei gegebener Einsichtsfähigkeit: ::a die notwendige Sorgfalt oder Sorgfaltspflicht außer Acht lassend ::b negative Folgen als möglich erachtend
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'fahrlässig' trennt man wie folgt:
- fahr|läs|sig
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