fahrlässig

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fahrlässig

Definition, Bedeutung

  • aus Leichtsinn unaufmerksam, unbesonnen und unvorsichtig; fahrlässig handeln; jmdn. fahrlässig tten
  • deutsches Zivilrecht: die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassend
  • sorglos, unbedacht
  • Strafrecht: unbeabsichtigte Art und Weise einer strafbaren Handlung oder Unterlassung bei gegebener Einsichtsfähigkeit: ::a die notwendige Sorgfalt oder Sorgfaltspflicht außer Acht lassend ::b negative Folgen als möglich erachtend

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'fahrlässig' trennt man wie folgt:

  • fahr|läs|sig
(Definition ergänzt von Torben am 23.02.2019)
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