Körperverletzung

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Körperverletzung

Definition, Bedeutung

  • auch juristisch: Handlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung richtet
  • Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.
  • Jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person ist juristisch eine Körperverletzung. Das gilt auch für Eingriffe durch eine ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, zum Beispiel wenn bei der Behandlung auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird. Die Körperverletzung ist nur dann nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar, wenn in sie eingewilligt worden ist oder ein anderer Rechtfertigungsgrund, wie ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten darf normalerweise angenommen werden, dass er mit einer Behandlung, die zu seiner Lebensrettung oder Gesunderhaltung medizinisch geboten ist, einverstanden ist (mutmaßliche Einwilligung).
  • rechtswidrige körperliche Misshandlung oder Beschädigung der Gesundheit eines Menschen

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Körperverletzung' trennt man wie folgt:

  • Kör|per|ver|let|zung
(Definition ergänzt von Sena am 12.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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