kostgänger
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kostgänger
Definition, Bedeutung
- abwertend: Person, die sich aushalten läßt
- jmd., der gegen Entgelt verkstigt wird
- Person, zumeist Untermieter, die über die Miete eines Zimmers oder einer Schlafstätte hinaus von dem sie aufnehmenden Vermieter bzw. Hauptmieter auch verpflegt wird
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'kostgänger' trennt man wie folgt:
- Kost|gän|ger
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