kostgänger

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kostgänger

Definition, Bedeutung

  • abwertend: Person, die sich aushalten läßt
  • jmd., der gegen Entgelt verkstigt wird
  • Person, zumeist Untermieter, die über die Miete eines Zimmers oder einer Schlafstätte hinaus von dem sie aufnehmenden Vermieter bzw. Hauptmieter auch verpflegt wird

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'kostgänger' trennt man wie folgt:

  • Kost|gän|ger
(Definition ergänzt von Giuliana am 16.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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