Administrativenteignung und Legalenteignung

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Administrativenteignung und Legalenteignung

Definition, Bedeutung

  • Von einer Administrativenteignung spricht man, wenn eine Enteignung auf einem Verwaltungsakt, also auf einer Handlung der Verwaltung (Administration, von lat.

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(Definition ergänzt von Daria am 17.02.2019)

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