Agrarverfassung

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Agrarverfassung

Definition, Bedeutung

Unter Agrarverfassung versteht man das Besitz- und Nutzungsrecht der Bauern an ihren Höfen, ihren Rechtsstatus sowie die Art und Weise der Abschöpfung bäuerlicher Arbeitskraft und ihrer Erzeugnisse in Form der Grund- oder Feudalrente durch den jeweiligen Grundherren, also den landständigen Adel, geistliche Institutionen oder auch Städte.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Agrarverfassung' trennt man wie folgt:

  • Agrar|ver|fas|sung
(Definition ergänzt von Marian am 29.03.2019)

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