Allgemeinverbindlicherklärung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Allgemeinverbindlicherklärung
Definition, Bedeutung
- Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.
Anzeige
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime
Anzeige
Anzeige
Anzeige