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Amt

Definition, Bedeutung

1. bestimmter, dauernder Aufgabenkreis im öffentlichen Dienst; geistliches, öffentliches Amt; ein Amt antreten, bekleiden, innehaben; sein Amt niederlegen; jmdn. seines amtes entheben; er bleibt noch bis zum 1.4. im Amt

2. Aufgabe, die man übertragen bekommen hat, Pflicht; ein Amt übernehmen

3. öffentliche Dienststelle mit bestimmten Aufgaben (Schulamt, Finanzamt); Amt für Denkmalpflege; siehe auch Behörde

4. Gebäude, in dem eine öffentliche Dienststelle untergebracht ist

5. rüher, veraltet Vermittlungsstelle für Telefongespräche bei der Post (Fernamt)

6. n Betrieben freie Fernsprechleitung, die man (meist durch Drücken einer bestimmten Zifferntaste) für ein Gespräch bekommt

7. Verband mehrerer Gemeinden

8. atholische Kirche gesungene Messe

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Amt' trennt man wie folgt:

  • Amt

Beispielsätze mit dem Begriff 'Amt'

  • Aber was dann, wenn der Eichmeister Eibenschütz das Amt verläßt? In seinem kurzen Schafspelz, mit hoch aufgeschlagenem Persianerkragen, in den hohen Kniestiefeln steht er da, neben einer der zwei Laternen, die vor der Bezirkshauptmannschaft brennen.Quelle: Abenteuer von drei Russen und drei Engländern in Südafrika
(Definition ergänzt von Finnley am 23.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Ergebnisse der Fragen

Was ist die Bedeutung für pfändungsbeamte?

antwortete vor 8 Jahren 716 Ansichten
Ich lese gerade in Deutsch die Lektüre "Der Besuch der alten Dame". Darin kommt das Wort "Pfändungsbeamter" vor. Ich habe schon im Duden...mehr

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