Anpreisung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anpreisung

Was ist eine Anpreisung?

Definition, Bedeutung

  1. Anpreisung ist ein Begriff, der in der Werbebranche und im Verkauf verwendet wird. Es bedeutet, etwas oder jemanden lobend und überzeugend anzupreisen, um den Kauf oder die Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu fördern. Eine Anpreisung kann in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise in Anzeigen, Fernseh- oder Radiowerbung, Verkaufsgesprächen oder auch Online-Marketing.

    Eine erfolgreiche Anpreisung sollte das Interesse des potenziellen Kunden wecken und ihn davon überzeugen, dass er von dem Produkt oder der Dienstleistung profitieren wird. Dies kann durch die Betonung der Vorteile und Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung, die Hervorhebung der Qualität und des Nutzens, sowie durch das Schaffen von Vertrauen und Glaubwürdigkeit durch Erfahrungsberichte oder Kundenbewertungen erreicht werden.

    Im Bereich der Kunst und Literatur wird der Begriff Anpreisung auch für eine positive Bewertung oder Kritik eines Werkes verwendet. In diesem Kontext ist es oft eine Empfehlung eines Kritikers oder einer renommierten Persönlichkeit, die dazu beitragen kann, das Werk einem größeren Publikum bekannt zu machen.

    Allerdings ist Anpreisung auch mit Vorsicht zu betrachten, da sie oft auch manipulativ eingesetzt wird, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, die möglicherweise nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen oder sogar schädlich sein können. In einigen Fällen können Anpreisungen auch irreführend oder unehrlich sein, um Kunden zu täuschen und zum Kauf zu verleiten.

    Insgesamt ist Anpreisung ein wichtiger Aspekt des Marketings und Verkaufs, der dazu beitragen kann, das Interesse und die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden zu wecken und den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Es ist jedoch auch wichtig, Anpreisungen kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass sie auf fundierten Informationen und ehrlicher Werbung basieren.

  2. Siehe anpreisen

  3. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lat.: Invitatio ad offerendum) ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet eine besondere Form, zum Abschluss eines Vertrages zu kommen. Im nichtjuristischen Bereich wird oft das Synonym Anpreisung benutzt.

    Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer initiativ ein Angebot abgibt, welches für ihn bindend ist und vom Käufer nur noch angenommen zu werden braucht, lädt hier der Auffordernde nur zur Abgabe eines Angebots ein (Einladung zur Abgabe eines Angebots = invitatio ad offerendum). Aufgrund dieser Einladung gibt dann der Kaufinteressent seinerseits ein (für ihn bindendes) Angebot ab, welches durch den Auffordernden angenommen (dann ist der Vertrag geschlossen) oder abgelehnt werden kann.

    Dieses Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn der Auffordernde zum Zeitpunkt der Aufforderung keine rechtlich bindenden Aussagen über Konditionen machen kann, insbesondere über die Vertragsparteien oder den zur Verfügung stehenden Warenvorrat. Dies trifft insbesondere auf Auslagen in Geschäften zu. Zusätzlich kann auch der Preis nicht genau bestimmbar sein. Dies kann bei Werbung für Wertpapiere der Fall sein, deren Preis erst durch tagesaktuelle Kurse bestimmt wird.

    Anpreisungen finden sich zum Beispiel auch in Katalogen und Werbeprospekten, auf Plakaten etc. Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt ist kein Angebot im Rechtssinne. Hier gibt erst der Kaufinteressent durch das Verbringen der Ware an die Kasse eine Willenserklärung ab, die vom Kassierer angenommen oder abgelehnt wird.

    Für die Fälle, in denen die Preisauszeichnung und der in der Kasse gespeicherte Preis eines Artikels nicht übereinstimmen, gilt Folgendes: Die Preisauszeichnung einer Ware z. B. im Supermarkt ist für den Supermarkt nicht verbindlich. Der Kassierer kann das Angebot des Kaufinteressenten, zu dem ausgezeichneten (niedrigeren) Preis kaufen zu wollen, ablehnen. Er wird dann in der Regel dem Kaufinteressenten ein neues Angebot machen, die Ware zum höheren Preis kaufen zu können. Dieses neue Angebot kann der Kaufinteressent allerdings wiederum ablehnen; er ist also nicht verpflichtet, die Ware zum höheren Preis zu kaufen.

    Aus denselben Gründen hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Aushändigung eines bestimmten Ausstellungsstücks (etwa aus dem Schaufenster eines Geschäfts). Er nimmt eben kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an (womit der Vertrag geschlossen wäre und der Anspruch bestünde), sondern gibt erst selbst das Angebot ab, das der Anpreisende auch ausschlagen kann.

Anzeige

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Anpreisung

Wortart

Anpreisung ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Das Wort "Anpreisung" stammt aus dem Verb "anpreisen", das im 17. Jahrhundert aus dem Niederländischen "aanprijzen" ins Deutsche übernommen wurde. "Aanprijzen" ist eine Kombination aus den Wörtern "aan" (an) und "prijzen" (preisen).

Verwendung

Wie wird das Wort 'Anpreisung' verwendet?

"In der heutigen Zeit ist eine gezielte Anpreisung von Produkten und Dienstleistungen unerlässlich, um sich im Wettbewerb behaupten zu können und die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden zu gewinnen."

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Anpreisung' trennt man wie folgt:

  • An|prei|sung

(Definition ergänzt von Ada am 19.04.2023)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung

Anzeige

Anzeige

Anzeige