Arglistige Täuschung

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Arglistige Täuschung

Definition, Bedeutung

  • Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff vor allem im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht, wobei eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat.

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(Definition ergänzt von Milan am 08.03.2019)
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