Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Definition, Bedeutung

  • Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (lateinisch: invitatio ad offerendum) ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet eine nichtrechtsgeschäftliche Handlung zur Vertragsanbahnung.
  • etwas griffbereit haben; greifbar sein; zur Verfügung stehen 

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(Definition ergänzt von Valentino am 19.03.2019)
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