Auflassungsvormerkung

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Auflassungsvormerkung

Definition, Bedeutung

Die Auflassungsvormerkung ist die Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundbucheinträgen belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.

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(Definition ergänzt von Giovanni am 26.02.2019)

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