Aufwendung

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Aufwendung

Definition, Bedeutung

  • Als Aufwendung bezeichnet man im Zivilrecht eine freiwillige, zweckgerichtete Aufopferung von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten.
  • aufwendungen Ausgaben, Kosten
  • das Aufwenden

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Aufwendung' trennt man wie folgt:

  • Auf|wen|dung
(Definition ergänzt von Anjali am 19.02.2019)
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