Aufwendung
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Aufwendung
Definition, Bedeutung
- Als Aufwendung bezeichnet man im Zivilrecht eine freiwillige, zweckgerichtete Aufopferung von Vermögenswerten einschließlich der Eingehung von Verbindlichkeiten.
- aufwendungen Ausgaben, Kosten
- das Aufwenden
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Aufwendung' trennt man wie folgt:
- Auf|wen|dung
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