Aussiedlerrecht

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Aussiedlerrecht

Definition, Bedeutung

Aufnahme und rechtlicher Status von Vertriebenen, Spätaussiedlern und deren Familien werden im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) geregelt. Andere gesetzliche Regelungen greifen in diese Verfahren ein.
Aussiedler sind deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die vor 1945 in den deutschen Ostgebieten und anderen Ländern wohnten.
Personen die diese Länder nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen haben, werden als Aussiedler bezeichnet. Für Sie gelten besondere Rechte.

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(Definition ergänzt von Mira am 18.02.2019)

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