Bekenntnisfreiheit
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Bekenntnisfreiheit
Definition, Bedeutung
Mit Bekenntnisfreiheit wird das in Art. 4 GG verankerte Grundrecht bezeichnet, den unter dem Schutz der Glaubensfreiheit gewonnen Glauben frei ausüben und kundgeben zu dürfen. Mitumfasst ist die negative Bekenntnisfreiheit, d.h. das Recht seine Glaubensüberzeugung zu verschweigen. Siehe für weiteres unter GlaubensfreiheitAnzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bekenntnisfreiheit' trennt man wie folgt:
- Be|kennt|nis|frei|heit
Anzeige
Anzeige
Anzeige