Bekenntnisfreiheit

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Bekenntnisfreiheit

Definition, Bedeutung

Mit Bekenntnisfreiheit wird das in Art. 4 GG verankerte Grundrecht bezeichnet, den unter dem Schutz der Glaubensfreiheit gewonnen Glauben frei ausüben und kundgeben zu dürfen. Mitumfasst ist die negative Bekenntnisfreiheit, d.h. das Recht seine Glaubensüberzeugung zu verschweigen. Siehe für weiteres unter Glaubensfreiheit

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bekenntnisfreiheit' trennt man wie folgt:

  • Be|kennt|nis|frei|heit
(Definition ergänzt von Rosalie am 15.04.2019)

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