bewährungshilfe

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bewährungshilfe

Definition, Bedeutung

  • Eine Bewährungshilfe ist im deutschen Strafrecht in Abgrenzung zur richterlich angeordneten Einzelperson Bewährungshelfer eine Organisation, welche auf freiwilliger Basis zumeist ehrenamtlich den verurteilten Tätern Schulungen zur Selbsthilfe bzw.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'bewährungshilfe' trennt man wie folgt:

  • Be|wäh|rungs|hil|fe
(Definition ergänzt von Gina am 28.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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