bewährungshilfe
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bewährungshilfe
Definition, Bedeutung
- Eine Bewährungshilfe ist im deutschen Strafrecht in Abgrenzung zur richterlich angeordneten Einzelperson Bewährungshelfer eine Organisation, welche auf freiwilliger Basis zumeist ehrenamtlich den verurteilten Tätern Schulungen zur Selbsthilfe bzw.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'bewährungshilfe' trennt man wie folgt:
- Be|wäh|rungs|hil|fe
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