caveat emptor

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caveat emptor

Definition, Bedeutung

  • Caveat emptor (lat. möge der Käufer sich in Acht nehmen) ist ein Rechtsgrundsatz, wonach beim Kaufvertrag der Käufer das Risiko dafür trägt, dass der Kaufgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist.

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(Definition ergänzt von Linn am 21.04.2019)

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