Damnum

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Damnum

Definition, Bedeutung

Damnum ist der Oberbegriff für das Darlehensaufgeld (Agio) und Darlehensabgeld (Disagio) und ergibt sich aus der Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und Auszahlungsbetrag eines Kredites. Wird ein Damnum als Darlehensaufgeld vereinbart, erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um das Aufgeld. Als Darlehensabgeld vereinbart, verringert sich der Auszahlungsbetrag um das Abgeld. Das Damnum ist wie eine Zinszahlung zu behandeln. Unterschiedliche steuerliche Konsequenzen ergeben sich für den Darlehensgeber und für den Darlehensnehmer. Zudem ist bei der steuerrechtlichen Beurteilung des Damnum zu unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder um einen betrieblichen Kredit handelt. Der private Darlehensgeber hat das Damnum im Jahr des Zuflusses als Einkünfte aus KapitalàVermögen zu erfassen. Er kann das Damnum (Kreditzins) nur steuerlich absetzen, wenn es mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang steht. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn mit diesem Kredit ein Haus zum Zweck der Vermietung erworben wird.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Damnum' trennt man wie folgt:

  • Dam|num
(Definition ergänzt von Ashley am 25.02.2019)

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