durchgangsarzt

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durchgangsarzt

Definition, Bedeutung

  • Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Arzt, der als solcher von den Berufsgenossenschaften als den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen worden ist. Er muss Facharzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein und entweder als Arzt niedergelassen oder an einem Krankenhaus oder an einer Klinik fachlich und fachlich-organisatorisch weisungsfrei tätig sein. Die Bestellung zum Durchgangsarzt erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Arzt und dem zuständigen Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
  • Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'durchgangsarzt' trennt man wie folgt:

  • Durch|gangs|arzt
(Definition ergänzt von Mina am 19.03.2019)
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