eigentümer

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eigentümer

Definition, Bedeutung

  • diejenige Person, die die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat
  • jmd., der die rechtliche Verfügungs– und Nutzungsgewalt über eine Sache hat; vgl. Besitzer

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'eigentümer' trennt man wie folgt:

  • Ei|gen|tü|mer
(Definition ergänzt von Tilda am 27.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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