Einheitspreisvertrag

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Einheitspreisvertrag

Definition, Bedeutung

  • Ein Einheitspreisvertrag ist ein Vertrag über einen Leistungsaustausch, bei dem das Entgelt anhand eines Einheitspreises oder mehrerer Einheitspreise und dem nach Leistungserbringung festgestellten tatsächlichen Umfang der Sachleistung ermittelt wird.

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(Definition ergänzt von Jonny am 03.03.2019)

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