erbunwürdigkeit

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erbunwürdigkeit

Definition, Bedeutung

  • Mit der Erbunwürdigkeit (sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge) soll festgestellt werden, dass eine bestimmte Person nicht das Recht hat, zu erben.

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(Definition ergänzt von Leonhard am 31.03.2019)
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