Exekutive

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Exekutive

Was ist eine Exekutive?

Definition, Bedeutung

Die Exekutive ist eine der drei Gewalten in einem demokratischen Staat und bezeichnet diejenigen Organe, die für die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung des Staates verantwortlich sind. Die anderen beiden Gewalten sind die Legislative, welche Gesetze erlässt, und die Judikative, welche Rechtsprechung ausübt.

Die Exekutive umfasst dabei vor allem die Regierung und die Verwaltung. Die Regierung ist das höchste Organ der Exekutive und setzt sich aus dem Staatsoberhaupt und den Regierungsmitgliedern zusammen. Zu den Aufgaben der Regierung gehören unter anderem die Erstellung von Gesetzesvorschlägen, die Umsetzung von Beschlüssen des Parlaments sowie die Vertretung des Staates nach außen.

Die Verwaltung ist ein weiteres wichtiges Organ der Exekutive und umfasst alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Umsetzung der Gesetze betraut sind. Hierzu gehören beispielsweise Ämter, Behörden, Polizei, Feuerwehr und Justiz. Die Verwaltung ist verantwortlich für die Durchführung von Verwaltungsakten, die Ausgabe von Dokumenten und Genehmigungen sowie die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Ein wichtiger Grundsatz der Exekutive ist dabei die Gewaltenteilung. Die Regierung und die Verwaltung müssen sich an die Gesetze halten und dürfen nicht eigenmächtig handeln. Die Legislative kontrolliert die Exekutive und kann diese gegebenenfalls abberufen oder zur Verantwortung ziehen.

In einem demokratischen Staat ist die Exekutive also von großer Bedeutung für die Umsetzung von Gesetzen und die Verwaltung des Staates. Sie sorgt für die effektive und rechtmäßige Durchführung der Staatsaufgaben und trägt damit zur Stabilität und dem Wohlstand des Landes bei.

Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

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Video

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=3jnqCx-psaQ

Gegenteil, Gegensatz

Gegenteil, Gegensatz von Exekutive ist: Legislative.

Schreibweise

Die richtige Schreibweise ist: Exekutive

Wortart

Exekutive ist ein Substantiv, Nomen (Hauptwort).

Herkunft, Abstammung

Das Wort "Exekutive" stammt aus dem Lateinischen "exsequi" und bedeutet "vollstrecken, ausführen". Der Begriff bezieht sich auf die ausführende Gewalt, die für die Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen zuständig ist. Von lateinisch. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt.

Verwendung

Wie wird das Wort 'Exekutive' verwendet?

"Die Exekutive ist verpflichtet, die Gesetze des Landes durchzusetzen und sicherzustellen, dass diese in allen Teilen des Staatsgebietes befolgt werden. In diesem Zusammenhang arbeiten die verschiedenen Ämter und Behörden der Exekutive zusammen, um das öffentliche Leben zu organisieren, die Sicherheit zu gewährleisten und die Interessen des Staates zu schützen."

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Exekutive' trennt man wie folgt:

  • E|xe|ku|ti|ve

Beispielsätze mit dem Begriff 'Exekutive'

  • Der gröbste und wichtigste Faktor dieser Bedingtheit dürfte wohl die Tatsache sein, daß die Onanie ja die Exekutive der ganzen infantilen Sexualität darstellt und darum befähigt ist, das dieser anhaftende Schuldgefühl zu übernehmen.Quelle: Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie - Sigmund Freud
(Definition ergänzt von Leandra am 28.03.2023)
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