für gültig erklären
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für gültig erklären
Definition, Bedeutung
- dem Gegner den Eintritt in den Kriegszustand offiziell ankündigen (Staaten); im übertragenen Sinne: einer Sache / jemandem den Kampf ansagen; durch eine aggressive Handlung einen Konflikt zum Eskalieren bringen; etwas tun, das den Gegner so herausfordert, dass er das als Eröffnung des Konfliktes auffasst (Personen, Organisationen)
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