für gültig erklären

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für gültig erklären

Definition, Bedeutung

  • dem Gegner den Eintritt in den Kriegszustand offiziell ankündigen (Staaten); im übertragenen Sinne: einer Sache / jemandem den Kampf ansagen; durch eine aggressive Handlung einen Konflikt zum Eskalieren bringen; etwas tun, das den Gegner so herausfordert, dass er das als Eröffnung des Konfliktes auffasst (Personen, Organisationen) 

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(Definition ergänzt von Lio am 15.03.2019)
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