Fensterladen

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Fensterladen

Definition, Bedeutung

  • Ein Fensterladen ist eine bewegliche Vorrichtung, meist als drehbare Klappe, die an Gebäuden oft außen, seltener innen neben Fenstern so angebracht wird, dass man mit ihrer Hilfe die Fensteröffnung verschließen kann.
  • Vorrichtung in Form von zwei zusammen fenstergroßen Brettern, die von außen vor das Fenster geklappt werden können

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Fensterladen' trennt man wie folgt:

  • Fens|ter|la|den
(Definition ergänzt von Malena am 17.03.2019)

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