Fußgängerzone

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Fußgängerzone

Definition, Bedeutung

  • Bereich, der nur von Fugngern benutzt werden darf
  • ein Bereich in einer Stadt, der nur für Fußgänger (und nicht für Fahrzeuge) bestimmt ist
  • Eine Fußgängerzone (auch Fußgängerbereich) ist eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern haben.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Fußgängerzone' trennt man wie folgt:

  • Fuß|gän|ger|zo|ne
(Definition ergänzt von Nisa am 07.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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